Eine LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft) möglich ab 1.1.2026 kann Nutzende innerhalb einer Gemeinde und innerhalb desselben Netzbetreibers gebildet werden. Dabei kann auch das Verteilnetz benutzt werden. Für die Benutzung des Verteilnetzes wird eine leicht reduzierte Netzgebühr berechnet. Die genauen Bedingungen werden im Laufe des Jahres 2025 bekannt gegeben.
ZEV ist die Abkürzung für Zusammenschluss Eigenverbrauch. Mehrere Zähler von verschiedenen Verbrauchern befinden sich hinter einem Hauptzähler, welcher als einziger gegenüber dem Verteilnetzbetreiber abgerechnet wird. Bedingung für einen ZEV ist die Produktion von erneuerbarer Energie im Mindestumfang von 10 % der gesammelten Anschlussleistung.
vZEV ist ein virtueller ZEV gesetzlich möglich seit 1.1.2025. Der Unterschied zum ZEV besteht darin, dass die Teilnehmer nicht hinter einem Sammelzähler sein müssen. Die Zählerdaten werden durch den Verteilnetzbetreiber geliefert. Dies erspart aufwändige elektische Installationen. Es gibt jedoch diverse technische Bedingungen für einen vZEV. Ein vZEV kann nur im Bereich der eigenen Anschlussleitungen, maximal bis zur Verteilkabine gebildet werden.